Erklärung zur Barrierefreiheit
Ferienhaus-Auszeit ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Anwendbare Rechtsvorschriften
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ferienhaus-auszeit.family.
Die rechtlichen Grundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:
- Einige Bilder und grafische Elemente verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ergänzen.
- Vereinzelt können Kontraste von Texten auf farbigen Hintergründen die Mindestanforderungen noch nicht erfüllen. Über unsere Barrierefreiheits-Einstellungen kann ein Hochkontrast-Modus aktiviert werden.
- PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
Wir bemühen uns, diese Mängel schnellstmöglich zu beheben.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 27. März 2026 erstellt.
Bewertungsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde durch eine Selbstbewertung durchgeführt. Wir überprüfen die Barrierefreiheit unserer Website regelmäßig.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktdaten:
Max Mustermann
E-Mail: info@ferienhaus-auszeit.family
Telefon: +49 (0) 4542 9909976
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und die Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.